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“Die freie Entfaltung und Entwicklung”

29. Mai 2018
Kopftuch, Kopftuchverbot, NRW

(KNA) Die nordrhein-westfälische Landesregierung prüft gegenwärtig, ob mit dem geplanten Kopftuchverbot für Kinder in Kitas und Schulen eine Gefährdung des Kindeswohles abgewendet werden kann.

Die Landesregierung beziehe sich bei ihrer Prüfung “nicht auf religiöse Symbole”, sondern nur auf “die freie Entfaltung und Entwicklung des Kindes”, teilte NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) am Montag auf eine Grünen-Anfrage mit. Grundlage hierfür sei die UN-Kinderrechtskonvention.

“Muslimisches Leben in Nordrhein-Westfalen”

Geprüft werde insbesondere, ob kopftuchtragende Mädchen die gleichen Entwicklungschancen hätten wie Altersgenossinnen ohne Kopftuch, erklärte Stamp. Mögliche Nachteile sollten durch ein Kopftuchverbot gemindert werden. Abschließend müsse eine juristische “Güterabwägung” zwischen dem Kindeswohl und dem religiösen Erziehungsrecht der Eltern erfolgen. Seit einigen Wochen werden im NRW-Integrationsministerium die juristischen Voraussetzungen eines Kopftuchverbots für Kinder in öffentlichen Einrichtungen geprüft.

Bereits im Jahr 2011 sei in der Studie “Muslimisches Leben in Nordrhein-Westfalen” nachgewiesen worden, dass auch bis zu zehn Jahre alte Mädchen das Kopftuch tragen, betonte Stamp. Der NRW-Landesregierung lägen aber “keine Erkenntnisse” vor, ob wegen Schülerinnen mit Kopftuch der Schulfrieden gestört worden sei.

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