• Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Anfahrt
ENFRARABESITTU

So erreichen Sie uns: +49 69 726491

Facebook
  • CIBEDO
    • Aktuelles
    • Geschichte
    • Aufgaben
    • Mitarbeiter
    • Weiteres über CIBEDO
      • Presse / Medien
      • Flyer
      • Unser Logo
  • Aktuelle Meldungen
  • Bibliothek
    • Online Katalog
  • Informationen
    • CIBEDO Newsletter
    • CIBEDO-Publikationen
      • CIBEDO-Beiträge
      • CIBEDO-Schriftenreihe
      • Archiv CIBEDO-Beiträge
      • Archiv CIBEDO-Texte
      • Archiv CIBEDO-Dokumentationen
      • Literaturhinweise
    • Kirchliche Dokumente
    • Institutionen im Dialog
    • Weitere Materialien & Informationen
      • Häufige Fragen zum Dialog
      • Weitere wichtige Themen
      • Was ist…? – Stichworte zu Islam & Dialog
    • Links
  • Veranstaltungen
    • Kalender
    • Dialogempfang (25. März 2022)
    • 40 Jahre CIBEDO
    • Dialogempfang (29. März 2019)
    • Kurse & Tagungen
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Anfahrt

“Die freie Entfaltung und Entwicklung”

29. Mai 2018
Kopftuch, Kopftuchverbot, NRW

(KNA) Die nordrhein-westfälische Landesregierung prüft gegenwärtig, ob mit dem geplanten Kopftuchverbot für Kinder in Kitas und Schulen eine Gefährdung des Kindeswohles abgewendet werden kann.

Die Landesregierung beziehe sich bei ihrer Prüfung “nicht auf religiöse Symbole”, sondern nur auf “die freie Entfaltung und Entwicklung des Kindes”, teilte NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) am Montag auf eine Grünen-Anfrage mit. Grundlage hierfür sei die UN-Kinderrechtskonvention.

“Muslimisches Leben in Nordrhein-Westfalen”

Geprüft werde insbesondere, ob kopftuchtragende Mädchen die gleichen Entwicklungschancen hätten wie Altersgenossinnen ohne Kopftuch, erklärte Stamp. Mögliche Nachteile sollten durch ein Kopftuchverbot gemindert werden. Abschließend müsse eine juristische “Güterabwägung” zwischen dem Kindeswohl und dem religiösen Erziehungsrecht der Eltern erfolgen. Seit einigen Wochen werden im NRW-Integrationsministerium die juristischen Voraussetzungen eines Kopftuchverbots für Kinder in öffentlichen Einrichtungen geprüft.

Bereits im Jahr 2011 sei in der Studie “Muslimisches Leben in Nordrhein-Westfalen” nachgewiesen worden, dass auch bis zu zehn Jahre alte Mädchen das Kopftuch tragen, betonte Stamp. Der NRW-Landesregierung lägen aber “keine Erkenntnisse” vor, ob wegen Schülerinnen mit Kopftuch der Schulfrieden gestört worden sei.

Über den Autor
Teilen

Aktuelle Nachrichten

  • Bischof warnt vor Massenhinrichtung in Saudi-Arabien
  • Nürnberger Koran künftig in Mekka ausgestellt
  • Heimspiel vor dem Heimflug – Leo XIV. beendet intensive Afrikareise
  • Papst Leo XIV. in Kamerun: Appelle gegen Krieg und Ausplünderung
  • Bischof Meier: Radikaler Islam in Bosnien nicht auf dem Vormarsch
  • Wenn Religion den Krieg befeuern soll
  • CIBEDO-Beiträge 1/2026 sind erschienen

Themen

AfD Antisemitismus Berlin CDU Christen Christentum Cibedo Deutsche Bischofskonferenz Deutschland Dialog Ditib Flüchtlinge Frieden Indonesien Interreligiöser Dialog interreligiöses Zusammenleben Irak Islam Islamismus Israel Jerusalem Judentum Katholisch Kirche Kopftuch Kopftuchverbot Menschenrechte Moschee Muslime Myanmar NRW Pakistan Papst Papst Franziskus Politik Ramadan Religion Religionsfreiheit Rohingya Syrien Terrorismus Türkei Vatikan Zentralrat der Muslime Ägypten

»Mit Klugheit und Liebe« (NA 2) ist die Übersetzung des Arabischen in unserem Logo und umschreibt die Haltung der katholischen Kirche im interreligiösen Dialog.

Anfahrt

CIBEDO Aktuelles

CIBEDO-Beiträge 1/2026 sind erschienen
31. März 2026
Bischöfe empfangen Musliminnen und Muslime - Frieden im Fokus
27. März 2026

Nachrichten

Bischof warnt vor Massenhinrichtung in Saudi-Arabien
08. Mai 2026
Nürnberger Koran künftig in Mekka ausgestellt
29. Apr. 2026
Telefon: +49 69 726491 // E-Mail: info [at] cibedo [punkt] de
Copyright © 2020 Christlich-Islamischer Dialog - CIBEDO e. V. Alle Rechte vorbehalten.