Düsseldorf (KNA) Das von CDU und FDP geplante Modell für den islamischen Religionsunterricht an nordrhein-westfälischen Schulen halten führende Verfassungsrechtler für unausgereift. Der Münsteraner Staatsrechtler Hinnerk Wißmann forderte die Koalitionsparteien am Dienstag bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag auf, ihren Gesetzentwurf zu präzisieren. Weil die offenen Fragen in den verbleibenden sechs Wochen bis zur parlamentarischen Abstimmung nicht befriedigend zu klären seien, solle die Landesregierung das bisherige Beiratsmodell für das 2012 eingeführte Fach um ein Jahr verlängern.
Da die islamischen Dachverbände bislang nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt sind, bestimmt ersatzweise ein Beirat über Lehrinhalte und -personal. Dieses Gremium aus jeweils vier Vertretern der Landesregierung und der Islamverbände läuft zum 31. Juli aus. Es soll nach dem Willen von CDU und FDP durch eine Kommission ersetzt werden, in der auch muslimische Organisationen über den Kreis der vier Dachverbände hinaus mitarbeiten. Einzelne Islamverbände sollen bereits mit einer Verfassungsklage gedroht haben.
Selstkoordination
Die Verfassungsrechtler rieten dazu, die Zusammensetzung der neuen Kommission “der Selbstkoordination der muslimischen Akteure” zu überlassen. Das Land könne zwar Grundbedingungen wie Verfassungstreue und Staatsferne gesetzlich festlegen. Bei der Zusammensetzung des Gremiums zur inhaltlichen Gestaltung des Religionsunterrichts müsse sich der Staat jedoch ebenso heraushalten wie bei der Vergabe von Lehrerlaubnissen.
Die grüne Bildungspolitikerin Sigrid Beer fragte, welche theologische Bandbreite die Kommission umfassen müsse. Der Münsteraner Islam-Professor Cefli Ademi erklärte, die islamische Religion kenne “kein Mehrheitsprinzip”. Es gebe muslimische Verbände, deren theologische Auslegungen sich gegenseitig ausschlössen. Je breiter die Kommission zusammengesetzt sei, desto mehr Konfliktstoff berge sie.
Übergangslösung bis 2025
Der katholische Staatskirchenrechtler Ansgar Hense betonte, der Gesetzentwurf sei geeignet, die bisherige Beiratslösung zu ersetzen. Es gehe um eine “sachangemessene Übergangslösung” bis zum Jahr 2025. “Eine Selbstkoordination” bei der Kommissionsbildung durch die Verbände sei jedoch angebracht.
Zu Fragen nach einer Loyalitätspflicht für islamische Religionslehrer sagten Sachverständige, nur die theologische Kompetenz der Pädagogen sollte Kriterium für die Lehrerlaubnis sein. Auf deren eigenen religiösen Standpunkt komme es nicht entscheidend an. Sie stünden ohnehin plural geprägten Klassen mit muslimischen Schülern gegenüber.
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