Berlin (KNA) Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen kommt am 23. April vor das Bundesarbeitsgericht. Es verhandelt über eine Revisionsklage des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, wie das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt bekannt ab. Das Landesarbeitsgericht hatte am 27. November 2018 einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung in Höhe von 5.160 Euro zugesprochen, weil das Land Berlin sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt hatte.
Zur Begründung hatte das Landesarbeitsgericht erklärt, die Lehrerin sei im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligt worden. Bei der Ablehnung habe sich das Land Berlin nicht auf sein Neutralitätsgesetz berufen können, das unter anderem bestimmten Lehrkräften das Tragen religiös motivierter Kleidung verbietet. Bei der Auslegung dieses Gesetzes sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich. Danach sei Voraussetzung für ein gesetzliches allgemeines Verbot religiöser Symbole wie des Kopftuchs, dass dadurch eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität entstehe. Dies sei im vorliegenden Fall nicht feststellbar gewesen.
Das Thema beschäftigt seit Jahren deutsche Gerichte, die unterschiedlich entscheiden. In jedem Bundesland gibt es inzwischen eigene Regelungen, wie mit der Frage der Kopftücher bei muslimischen Lehrerinnen umzugehen sei.
© KNA. Alle Rechte vorbehalten. (KNA - kknkn-89-00117)