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Ägyptens Al-Azhar erlaubt Aussetzung von Freitagsgebeten

17. März 2020
Al-Azhar, Freitagsgebet

Kairo (KNA) Die Aussetzung von Gebeten mit vielen Teilnehmern einschließlich der muslimischen Freitagsgebete aus Sorge vor der Verbreitung des Coronavirus ist nach dem islamischen Scharia-Gesetz erlaubt. Zu diesem Schluss kam der Rat der höchsten Religionsgelehrten der Kairoer Al-Azhar, wie ägyptische Medien am Sonntag berichteten. Die Moschee und die daran angegliederte Universität gilt als eine der bedeutendsten Lehrautoritäten des sunnitischen Islams. Aufgrund des sich rasch verbreitenden tödlichen Virus und fehlender Heilmittel seien Muslime von der Pflicht befreit, an den Freitagsgebeten oder anderen Massengebeten in Moscheen teilzunehmen, heißt es in der Stellungnahme des Rates.

Ferner sei es Staaten erlaubt, eine zeitweise Aussetzung der Freitagsgebete anzuordnen, wenn diese eine weitere Verbreitung von „COVID-19“ begünstigten. Diese Schritte seien notwendig, da Infizierte nicht immer Symptome der Krankheit zeigten, und daher eine Ansteckungsgefahr für andere darstellten. Die Moscheen in Ägypten sollen für die fünf täglichen muslimischen Gebetszeiten geöffnet bleiben, so der Rat unter Verweis auf das zuständige ägyptische Ministerium.

Am Samstag hatte das Ministerium für religiöse Stiftungen (Awqaf) alle Mausoleen und Schreine geschlossen sowie landesweit alle Unterrichtsklassen an islamischen Kulturzentren für zwei Wochen eingestellt. Die koptisch-orthodoxe Kirche kündigte ebenfalls ein Aussetzen der meisten Aktivitäten für die Dauer von vorerst zwei Wochen an. Die täglichen Gottesdienste sollen in mehrere kleinere Feiern geteilt werden, um größere Menschenansammlungen zu vermeiden.

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