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Hessen stoppt Zusammenarbeit mit Ditib bei Islamunterricht

29. April 2020
Ditib, Hessen, islamischer Religionsunterricht

Wiesbaden (KNA) In Hessen wird islamischer Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit dem Moscheeverband Ditib ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr erteilt. Das gab der hessische Kultusminister Alexander Lorz (CDU) am Dienstag in Wiesbaden bekannt. Bestehende Zweifel an der Unabhängigkeit von Ditib Hessen vom türkischen Staat hätten nicht ausgeräumt werden können. „Aus heutiger Sicht ist auch nicht zu erwarten, dass die Defizite in absehbarer Zeit beseitigt werden können.“

Er habe die Entscheidung _nach eingehender Prüfung der von Ditib Hessen eingereichten Unterlagen und auf Basis aktualisierter gutachterlicher Einschätzungen getroffen“, so der Minister. Die aktive Zusammenarbeit mit Ditib Hessen werde vollständig ausgesetzt. Davon seien alle bisherigen 56 Standorte in der Grundschule sowie 12 weiterführende Schulen der 5. und 6. Jahrgangsstufe betroffen. Der ursprüngliche Bescheid zur Einrichtung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit Ditib Hessen war 2012 erteilt worden.

Der in Zusammenarbeit mit der islamischen Gemeinschaft der Ahmadiyya eingerichtete islamische Religionsunterricht bleibe von der jetzigen Entscheidung unberührt, betonte Lorz.

Der „Gesprächsfaden“ mit Ditib Hessen soll laut dem Minister zwar grundsätzlich erhalten bleiben. Die Aussicht, dass die türkische Regierung Ditib Hessen die Gewähr einer ausreichenden Unabhängigkeit einräume, sei aber gering, sagte Lorz unter Berufung auf ein aktualisierte Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Josef Isensee.

In dem Gutachten heißt es den Angaben zufolge, Ditib Hessen bilde „das letzte Glied einer Weisungskette“, die über den Ditib-Bundesverband zur türkischen Religionsbehörde Diyanet führe, die ihrerseits unmittelbar dem türkischen Staatspräsidenten unterstehe. In dieser Organisationseinheit verfüge der Ditib-Landesverband nicht über „jenes Minimum an institutioneller Unabhängigkeit, derer er bedarf, um selbstbestimmt seine Aufgabe als Religionsgemeinschaft erfüllen zu können“.

Wie der Minister weiter mitteilte, wird im laufenden Schuljahr 2019/2020 mit dem Schulversuch „Islamunterricht“ ein religiöses Unterrichtsangebot erprobt, das – anders als ein Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes – nicht bekenntnisorientiert sei. An diesem Versuch nähmen rund 150 Schüler der 7. Jahrgangsstufe sowie neun Lehrkräfte an sechs weiterführenden Schulen teil. Dieser Schulversuch sei „in alleiniger staatlicher Verantwortung ohne die Beteiligung von Religionsgemeinschaften organisiert“. Er soll im Schuljahr 2020/2021 auf die 62 Standorte, an denen derzeit Religionsunterricht in Kooperation mit Ditib Hessen erteilt werde, überführt werden.

„Wir glauben fest an die Notwendigkeit eines schulischen religiösen Bildungsangebotes für schulpflichtige Kinder und Jugendliche muslimischen Glaubens“, betonte Lorz. Unabhängig davon wolle man aber an der Überlegung festhalten, auch für Schüler muslimischen Glaubens bekenntnisorientierten Religionsunterricht zu schaffen – entsprechend dem evangelischen oder katholischen Religionsunterricht.

Von Norbert Demuth (KNA)

© KNA

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Hessischen Kultusminsteriums

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