Düsseldorf (KNA) In Nordrhein-Westfalen dürfen Richter, Schöffen, Staatsanwälte sowie andere Justizbeschäftigte im Dienst keine religiösen und weltanschaulichen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Landtag am Mittwochabend. Damit sind für die Bediensteten weder Kreuz, Kippa noch Kopftuch erlaubt. Zudem weitet das Gesetz das Verbot der Gesichtsverhüllung für Richter und Beamte während ihrer Tätigkeit auf alle Justizbeschäftigte aus, “es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies”.
Die Initiative zielt darauf ab, die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Neutralität in der Justiz gesetzlich abzusichern. In einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft müsse auf die Neutralität der Justiz geachtet werden, sagte Justizminister Peter Biesenbach (CDU). In dem Bereich dürfe es nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit geben. Dies gelte nicht nur für die Bediensteten im Gericht, sondern auch für den Justizvollzug. Denn dort erzeuge eine fehlende Neutralität emotionalere Reaktionen als im Gerichtssaal.
Dem Gesetzentwurf der Landesregierung stimmten die Regierungsfraktionen von CDU und FDP zu. Auch die AfD votierte dafür, während sich die SPD enthielt und die Grünen dagegen stimmten.
Die SPD-Fraktion unterstützte grundsätzlich das Anliegen, sagte Rechtsexpertin Sonja Bongers. Doch dazu hätte es nicht eines eigenen Gesetzes bedurft. Eine Verankerung im bestehenden Justizgesetz hätte genügt.
Der Grünen-Abgeordnete Stefan Engstfeld (Grüne) kritisierte, das Gesetz schieße über sein Ziel hinaus. Auch für die Grünen stehe das Neutralitätsgebot außer Frage. Zugleich dürften Beschäftigte nicht wegen ihres weltanschaulichen Bekenntnisses diskriminiert werden. Die Optik allein sei nicht ausschlagend dafür, ob Neutralität gewahrt werde. Das Gesetz bedeute praktisch ein Berufsverbot für muslimische Frauen mit Kopftuch oder jüdische Männer mit Kippa im Bereich der Justiz. Das Verbot sei zu pauschal formuliert. So müssten ehrenamtliche Richter, die die Vielfalt der Bevölkerung repräsentierten, davon ausgenommen werden.
Dem widersprach Biesenbach. Er verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar vergangenen Jahres, wonach das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen mit dem Grundgesetz übereinstimmt. Die schwarzgelbe Landesregierung hatte im November 2018 die Initiative zu dem Gesetz gestartet.
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