München (KNA) Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag der AfD gegen die Einführung von “Islamischem Unterricht” an den Schulen des Freistaats abgewiesen. Das vom Landtag vor der Sommerpause beschlossene Wahlpflichtfach kann demnach zum neuen Schuljahr eingerichtet werden. Wie das Gericht am Freitag in München mitteilte, wurde die von der AfD und einer weiteren Person beantragte vorläufige Außervollzugsetzung abgewiesen.
Im Fall des AfD-Eilantrags machten die Richter auf grundsätzliche Mängel aufmerksam. Die Abgeordneten in der Partei hätten während den Gesetzesberatungen keine verfassungsrechtlichen Zweifel erhoben, sondern lediglich “unspezifische rechtliche Bedenken geltend gemacht sowie politische Vorbehalte gegen den Islamischen Unterricht vorgetragen”.
Auch mit Blick auf eine von dem zweiten Antragsteller angekündigte Popularklage äußerte das Gericht “erhebliche Zweifel” an deren Zulässigkeit.
Der als Wahlpflichtfach nicht nur für muslimische Schüler ausgestaltete Islamische Unterricht “dürfte verfassungsrechtlich grundsätzlich als zulässig anzusehen sein”, heißt es in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Die Richter konnten demnach weder eine Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots und des Gleichheitsgrundsatzes noch eine Beeinträchtigung individueller Freiheitsrechte von Schülern und deren Eltern erkennen.
Den “Islamischen Unterricht” gibt es in Bayern seit dem Schuljahr 2009/10. An dem Modellversuch waren 350 Schulen beteiligt. Etwa 16.500 Schüler nahmen teil. Gegenwärtig stehen bayernweit rund 100 entsprechend ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung. Ab September kann das neue Wahlpflichtfach alternativ zum Ethikunterricht an rund fünf Prozent aller Schulen bis zur 10. Klasse angeboten werden.
Aktenzeichen Vf. 43-VIII-21 und 44-VII-21
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