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Umgang mit AfD-Mitgliedern: Kirche betont ihre Glaubwürdigkeit

17. April 2024
AfD, Bistum Trier, Plettenberg

Die katholischen Bischöfe haben sich 2024 mit einer Erklärung von der AfD distanziert. Das Trierer Bistum prüft nun den Umgang mit einem AfD-Landespolitiker. Und erklärt, worauf es dabei ankommt.

Saarbrücken/Trier (KNA) Der saarländische AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert könnte sein Kirchenamt verlieren. „Eine AfD-Mitgliedschaft ist als solche schon ein Statement“, sagte der Trierer Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Parteimitglieder seien gefordert, sich formell von extremen Haltungen und Äußerungen der Partei zu distanzieren. Hintergrund ist eine Prüfung, ob Schaufert weiter Verantwortung in Kirchengremien in Neunkirchen/Saar wahrnehmen könne oder ob er dort ausgeschlossen werde.

Seine Kirchengemeinde hat das Bistum Trier im März um diese Prüfung gebeten, nachdem sich die katholischen deutschen Bischöfe in einer gemeinsamen Erklärung deutlich gegen diese Partei gestellt hatten. Plettenberg nennt Möglichkeiten, wie AfD-Mitglieder aus den Reihen der Kirche entlassen werden könnten. Durch das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz im Bistum Trier könne ein Verwaltungsrat „aus wichtigem Grund“ beim Generalvikar einen Antrag auf Entlassung eines Mitglieds stellen. „Insbesondere Ärgernis erregendes Wirken und grobe Pflichtwidrigkeit lassen sich somit bereits heute sanktionieren“, führte von Plettenberg an.

Ehrenamtliche in Gremien könnten auf Basis der Grundordnung des kirchlichen Dienstes in die Verantwortung genommen werden. Es gehe dabei um Personen, die ein Gesicht solcher politischen Strömungen sind, die nicht mit christlichen Grundsätzen vereinbar sind, und dennoch durch ihr Amt die katholische Kirche repräsentieren. „Das gefährdet die Glaubwürdigkeit der Kirche“, betonte der Generalvikar.

Laut von Plettenberg beraten sich derzeit die Bistümer, ob ein einheitliches Vorgehen oder bundesweite Regeln sinnvoll sind. „Für eine bundeseinheitliche Regelung spricht, dass es für die Kirchengemeinden klarer wäre, welche Voraussetzungen es für eine Gremienmitgliedschaft gibt“, sagte er. Er erwarte dazu noch im Laufe dieses Jahres Klarheit.

© KNA

Bild: Bistum Trier /© H. Thewalt

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