Berlin (KNA) Die Berliner Bildungsverwaltung will das Berliner Neutralitätsgesetz vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt überprüfen lassen. Sie geht dafür gegen das jüngste Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) zum Fall einer kopftuchtragenden Lehrerin in Revision, wie die “Berliner Zeitung” (Mittwoch) berichtete.
Das Neutralitätsgesetz verbietet Grundschullehrern und anderen staatlichen Bediensteten, bei der Arbeit sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole und derart geprägte Kleidungsstücke zu tragen. Ausgenommen sind Berufsschulen.
Bisher gibt es nur Einzelfallentscheidungen, die meisten fielen zugunsten der kopftuchtragenden Frauen aus. Die Richter sahen eine Diskriminierung, den Frauen wurde ein Anspruch auf Entschädigung zugesprochen.
Konkret geht es um den Fall einer Informatikerin muslimischen Glaubens, deren Bewerbung für den Schuldienst erfolglos geblieben war. Das LAG hatte deshalb im November 2018 festgestellt, dass die Frau diskriminiert worden sei. Das Gericht erkannte der Klägerin eine Entschädigung mit der Begründung zu, sie sei im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wegen ihrer Religion benachteiligt worden (AZ 7 Sa 963/18).
Die Richterin hatte sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht berufen. Die Karlsruher Richter hatten sich im Januar 2015 gegen ein pauschales Kopftuchverbot ausgesprochen. Ein Verbot könne es nur geben, wenn konkret der Schulfrieden gefährdet sei, hieß es.
Bislang hatte der Berliner Senat in mehreren vergleichbaren Fällen gezahlt, anstatt den Rechtsweg einzuschlagen.
(KNA - tknkq-89-00126) Foto: Pixabay