Mainz (KNA) In Rheinland-Pfalz gibt es seit 2018 fest beim Land angestellte muslimische Gefängnisseelsorger. Derzeit sind es nach Angaben des Justizministeriums 4 Vollzeitstellen für muslimische und 14 für christliche Gefangenenseelsorge. Jüdische Gefängnis-Seelsorger gibt es nicht. Laut Justizministerium waren zuletzt (Stand Oktober) 3.876 Personen in Gefängnissen in Rheinland-Pfalz inhaftiert. Die größte Gruppe waren mit 1.985 Personen Christen, gefolgt von 690 Muslimen und 4 Juden. 415 Menschen gaben an, keiner Religion anzugehören. Die Lücke von weiteren 782 Personen ergibt sich dadurch, dass Inhaftierte nicht verpflichtet sind, Angaben zu ihrer Religion zu machen. Voraussetzung für muslimische Gefängnisseelsorger in Rheinland-Pfalz ist ein Master oder vergleichbarer Abschluss in islamischer Theologie oder Islamwissenschaften. Bewerber müssen politische Neutralität wahren und die freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkennen. Gefordert werden zudem Fähigkeiten in der Kommunikation und Beratung, für einen Einsatz im Jugendgefängnis auch pädagogische Erfahrungen. Die Seelsorger sollen zudem ein Grundverständnis für die Belange von Inhaftierten haben. Das Land erwartet, dass die Angebote muslimischer Seelsorger wie Gesprächskreise oder Freitagsgebete grundsätzlich allen Inhaftierten, egal welcher Glaubensrichtung des Islams, offen stehen. „Es soll keine Ausgrenzung vor dem Hintergrund nationaler, kultureller oder konfessioneller Unterschiede bei den Gefangenen geben“, teilte das Justizministerium mit. Erwartet wird auch eine grundsätzliche Bereitschaft der Seelsorger zur interreligiösen Zusammenarbeit. Grundlage für das Vorgehen in Rheinland-Pfalz ist ein 2017 erarbeitetes Konzept „Religiöse Betreuung muslimischer Gefangener im Justizvollzug Rheinland-Pfalz“. 2019 stellte das Land zudem „Empfehlungen für eine muslimische Gefängnisseelsorge“ vor.
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