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Beauftragter Grübel fordert Religionsfreiheit im Iran ein

17. Januar 2021
Bahai, Iran, Markus Grübel, Religionsfreiheit, Weltreligionstag

Berlin (KNA) Zum Weltreligionstag am Sonntag fordert der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Markus Grübel, die Achtung der Rechte von religiösen und weltanschaulichen Minderheiten im Iran ein. Insbesondere müsse die iranische Regierung die Bahai als religiöse Gemeinschaft anerkennen, sagte Grübel am Freitag in Berlin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Auch Christen, Juden, Zoroastrier und andere Gemeinschaften sollten ihren Glauben in dem Land frei leben können. “Die Kriminalisierung von Konversion, auf die die Todesstrafe droht, muss abgeschafft werden”, verlangte der Beauftragte. Religions- und Weltanschauungsfreiheit sei ein universelles Recht, das für jeden Menschen gleichermaßen gelte.

Der Weltreligionstag wurde im Jahr 1950 als Aktionstag von der Nationalen Geistlichen Versammlung der Bahai der Vereinigten Staaten ins Leben gerufen. Er wird immer am dritten Sonntag im Januar begangen und soll die Gemeinsamkeiten der Weltreligionen in den Mittelpunkt stellen und Werte wie Respekt und Toleranz fördern. Die Glaubensgemeinschaft der Bahai hat nach Angaben der Gesellschaft für bedrohte Völker weltweit rund sieben Millionen Angehörige. Ihre monotheistische Religion wurde im 19. Jahrhundert gegründet. Bahai leben vor allem in Indien, Afrika, Nord- und Südamerika und dem Iran.

Die Bahai seien im Iran Diskriminierung und systematischer Verfolgung durch die Regierung ausgesetzt, erklärte Grübel. Anders als Juden, Christen und Zoroastrier würden sie nicht anerkannt. Die Bahai dürften ihren Glauben nicht öffentlich leben und litten unter willkürlichen Verhaftungen und Folter. Bildungseinrichtungen und Gebetshäuser würden oftmals angegriffen oder gar zerstört. Durch die Corona-Pandemie habe sich die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Diskriminierung noch einmal verschärft. Die Bahai berichteten von zunehmenden Verhaftungen, Vertreibungen und Enteignungen von Grundbesitz.

© KNA

Beitragsbild: © Tobias Koch

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