Wiesbaden/Hamburg (KNA) Der Liberal-Islamische Bund (LIB) hat sich in die Debatte um den islamischen Religionsunterricht in Hessen eingeschaltet. Ende April hatte das Bundesland entschieden, einen solchen Unterricht in Zusammenarbeit mit dem Moscheeverband Ditib ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr zu erteilen. An diesem Schritt entzündete sich Kritik des Koordinationsrats der Muslime in Deutschland (KRM), gegen die sich wiederum der LIB wendet.
„Das Misstrauen, das gegen den religiös-weltanschaulich neutralen deutschen Staat beziehungsweise gegen die Lehrkräfte des Islamkunde-Unterrichts geschürt wird, ist jedenfalls unbegründet und unangebracht“, erklärte der Verband am Donnerstag in Hamburg. Muslimische Kinder und Jugendliche bräuchten einen „fachdidaktisch professionell konzipierten und aufbereiteten Islamunterricht“. Dieser könne von Moscheen nicht angeboten werden.
„Solange ein bekenntnisgebundener Religionsunterricht an öffentlichen Schulen aus juristischen Gründen nicht geboten werden kann, sollte dem islamkundlichen Unterricht als Mindestlösung eine Chance gegeben und gegen diesen beziehungsweise gegen dessen Lehrkräfte nicht ohne Grund Misstrauen geschürt werden“, hieß es. Insgesamt zeigten die Stellungnahmen der KRM-Verbände „kein verantwortungsvolles und konstruktives Verhalten“, und es mangele an substanziellen inhaltlichen Argumenten.
Der LIB empfahl dem hessischen Kultusministerium, das Gespräch mit Vertretern des Islam unterschiedlicher Strömungen zu suchen. So könne das Vertrauen in den Islamkunde-Unterricht gestärkt werden.
Der hessische Kultusminister Alexander Lorz (CDU) hatte den Schritt damit begründet, dass bestehende Zweifel an der Unabhängigkeit von Ditib Hessen vom türkischen Staat nicht hätten ausgeräumt werden können. Er habe die Entscheidung „nach eingehender Prüfung der von Ditib Hessen eingereichten Unterlagen und auf Basis aktualisierter gutachterlicher Einschätzungen getroffen“.
Der KRM hatte das Vorgehen als „verfassungswidrig und inakzeptabel“ bezeichnet. Die Aussetzung verstoße gegen das Grundrecht von Schülern auf bekenntnisorientierten Religionsunterricht. Die vorgeschlagene Alternative eines Islamunterrichts unter staatlicher Aufsicht sei „in keiner Weise verfassungskonform“. Dieses Unterrichtsangebot ist laut Lorz – anders als Religionsunterricht – nicht bekenntnisorientiert und in alleiniger staatlicher Verantwortung ohne die Beteiligung von Religionsgemeinschaften organisiert.
Der KRM kündigte an, dass seine Mitglieder den Religionsunterricht in den Moscheen ausbauen würden, um Schülern einen „adäquaten Ersatz“ anzubieten. Der hessische Landesverband des Zentralrats der Muslime in Deutschland hatte allen muslimischen Eltern empfohlen, „ihre Kinder nicht für das Fach ‘Islamunterricht’, sondern für das Fach Ethik anzumelden“.