Leere Moscheen bis Jahresende
Was den Juden der Schabbat und den Christen der Sonntag ist, ist für Muslime der Freitag. Ausgerechnet für den wichtigsten Tag der islamischen Woche verhängte Jordanien jetzt eine Ausgangssperre. Dauer: bis 31. Dezember.
Von Andrea Krogmann (KNA)
Amman (KNA) Jom al-Dschuma’a, Tag der Zusammenkunft, lautet der arabische Name für Freitag. Genau das, die Zusammenkunft, wird nach einer jüngsten Anordnung des jordanischen Ministerpräsident Bischer Al Khasawneh in Jordanien bis Jahresende nicht mehr erlaubt sein, wie die Tageszeitung “Jordan Times” (Mittwoch) berichtete. Beginnend ab 23. Oktober gilt in dem Land mit einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit von 97 Prozent jeweils freitags eine 24-stündige Ausgangssperre.
Wiederholt hatte Jordanien seit Beginn der Pandemie zu drastischen Mitteln wie Ausgangssperren und Lockdown gegriffen, um die Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Mit der Aussetzung von Freitagsgebeten steht das haschemitische Königreich weltweit nicht allein da. In zahlreichen arabischen Ländern wie Saudi-Arabien, Ägypten, den palästinensischen Gebieten sowie in muslimischen Ländern Südostasiens blieben zeitweise die Moscheen geschlossen.
Auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) riet im Frühjahr von der Teilnahme vom Freitagsgebet in Moscheen ab. Mit seinen strikten Langzeitmaßnahmen sticht Jordanien jedoch in der muslimischen Welt als Präzedenzfall hervor.
Der Freitag gleicht in seiner Bedeutung für Muslime dem Schabbat für Juden und dem Sonntag für Christen. Das gemeinschaftliche Gebet in Moscheen am Freitag gilt männlichen Muslimen als verpflichtend, für Frauen ist es erwünscht.
Die Ausgangssperre an Freitagen ist nur eine Maßnahme der Jordanier gegen das Virus, wenngleich die härteste im Reigen. An anderen Wochentagen dürfen sich Jordanier immerhin von morgens sechs Uhr bis abends elf Uhr frei bewegen. Läden müssen jeweils schon eine Stunde früher, um zehn Uhr abends, schließen. Restaurants sollen mit halber Kraft und maximal sechs Gästen pro Tisch bewirten dürfen, während Bildungseinrichtungen das erste Halbjahr im Fernunterricht fortsetzen sollen.
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