• Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Anfahrt
ENFRARABESITTU

So erreichen Sie uns: +49 69 726491

Facebook
  • CIBEDO
    • Aktuelles
    • Geschichte
    • Aufgaben
    • Mitarbeiter
    • Weiteres über CIBEDO
      • Presse / Medien
      • Galerie
      • Flyer
      • Unser Logo
      • CIBEDO Newsletter
  • Aktuelle Meldungen
  • Bibliothek
    • Online Katalog
  • Informationen
    • CIBEDO Newsletter
    • CIBEDO-Publikationen
      • CIBEDO-Beiträge
      • CIBEDO-Schriftenreihe
      • Archiv CIBEDO-Beiträge
      • Archiv CIBEDO-Texte
      • Archiv CIBEDO-Dokumentationen
      • Literaturhinweise
    • Kirchliche Dokumente
    • Institutionen im Dialog
    • Weitere Materialien & Informationen
      • Häufige Fragen zum Dialog
      • Weitere wichtige Themen
      • Was ist…? – Stichworte zu Islam & Dialog
    • Links
  • Veranstaltungen
    • Kalender
    • 40 Jahre CIBEDO
    • Dialogempfang
    • Kurse & Tagungen
  • Kontakt
    • Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung

Theologe Georg Essen zum Berliner Neutralitätsgesetz

13. März 2021
Berlin, Georg Essen, Humboldt-Universität, Neutralitätsgesetz, Sandra Scheeres
berlin-3388292_1920

„Der Staat muss religiöse Vielfalt schützen“

Von Gregor Krumpholz (KNA)

Berlin (KNA) Berlins Neutralitätsgesetz ist ein politischer Dauerbrenner. Die bundesweit weitestgehende Regelung verbietet staatlichen Bediensteten in Schule und Justiz das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Nach höchstrichterlichen Urteilen steht in Frage, ob das Gesetz verfassungskonform ist. In einem am Donnerstag verbreiteten Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) äußerte sich Georg Essen, der Direktor des Instituts für Katholische Theologie an der Humboldt-Universität (HU), zu den Chancen einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe und zur Religionsfreiheit in einem weltanschaulich neutralen Staat.

KNA: Herr Professor Essen, die SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres will über den Weg einer Verfassungsbeschwerde erreichen, dass das Berliner Neutralitätsgesetz vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform bestätigt wird. Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein?

Essen: Ich denke nicht, dass das Bundesverfassungsgericht hinter sein Urteil von 2015 zurückfallen wird. Danach dürfen religiöse Symbole bei Lehrkräften nur dann verboten werden, wenn sie nachweislich den Schulfrieden konkret bedrohen. Eine nur abstrakte Bedrohung reicht nicht. Es gilt, dass auch eine Lehrerin mit Kopftuch das Grundrecht auf Religionsfreiheit für sich in Anspruch nehmen kann. Das Neutralitätsgesetz in seiner heutigen Form, das religiöse Symbole und Kleidungsstücke unter anderem bei Lehrkräften verbietet, kann meines Erachtens so keinen Bestand haben.

KNA: Ist bei diesem politisch umstrittenen Thema die Expertise der neuen – benachbarten – Institute für Katholische und für Islamische Theologie gefragt?

Essen: Ja, das ist sie. Auch wenn man zunächst denken könnte, es wäre im Blick auf das umstrittene Kopftuch primär ein Thema des Instituts für Islamische Theologie. Aber es geht ganz grundsätzlich um die Frage nach der öffentlichen Präsenz religiöser Symbole in der pluralen Gesellschaft. Hier sind an der HU alle Theologien gefragt, die christlichen wie die islamische.

KNA: Die Verteidiger des Neutralitätsgesetzes verweisen auf fundamentalistische Strömungen bei muslimischen Berlinern, die sich von einer Lehrerin mit Kopftuch bestätigt fühlen könnten. Was sagen Sie zu diesem Argument?

Essen: Es ist nicht empirisch belegt, ob das so zutrifft. Deshalb ist es gefährlich, wenn eine bloße Vermutung zur Begründung dafür wird, ein Grundrecht auszuhebeln. Auch wissen wir nicht, was einen derartigen Konflikt tatsächlich auslöst. Handelt es sich tatsächlich um Religionskonflikte oder spielen Migrationshintergründe oder Identitätsprobleme pubertierender Machos eine Rolle?

KNA: Wie verträgt sich Ihre Sicht mit dem weltanschaulich neutralen Staat?

Essen: Es ist ein großes Missverständnis zu meinen, dass der weltanschaulich neutrale Staat die Aufgabe hat, Religion aus der Gesellschaft zu verdrängen. Es ist nicht seine Aufgabe, allein die negative Religionsfreiheit zu schützen. Er muss stattdessen auch die positive Religionsfreiheit beispielsweise von Lehrerinnen mit Kopftuch schützen, sofern sie sich im Rahmen ihrer schulischen Tätigkeit an staatliche Gesetze halten. Beim Schutz religiöser Vielfalt dürfen die Schulen nicht ausgeschlossen werden, weil sich in ihnen die gesellschaftliche Wirklichkeit spiegeln.

KNA: In anderen Staaten wie Frankreich wird die staatliche Neutralität viel strenger ausgelegt als hierzulande. Was spricht dagegen?

Essen: Wenn der Staat einseitig nur religionslose Menschen schützen würde, könnte es dazu führen, dass religiöse Menschen in der öffentlichen Symbolwelt nicht mehr vorkommen. Es darf nicht sein, dass immer dann, wenn es einen Konflikt gibt, religiöse Menschen zurückstecken müssen. Wenn Sie so wollen, kommt es dem Staat in der pluralistischen Gesellschaft zu, den religiösen und weltanschaulichen Pluralismus zu schützen. Es wäre deshalb gut, wenn auch unsere säkularen Zeitgenossen pluralismusfähig werden. Es hat niemand einen Anspruch, von der Weltsicht anderer verschont zu bleiben.

KNA: Wie wäre es bei einem Lehrer, der sich mit einem Symbol von Hammer und Sichel als Kommunist zu erkennen gibt?

Essen: Ich glaube nicht, dass man so einen Fall als Vergleich heranziehen kann. Denn im Streit um das Kopftuch geht es um das vom Grundgesetz geschützte Recht auf Religionsfreiheit; Lehrkräfte, die aus Gründen ihres Glaubens religionsbezogene Kleidung tragen, genießen den Schutz des Staates, weil sie Grundrechtsträgerinnen sind.

KNA: Inwiefern sollte das auch für den Bereich der Justiz gelten, etwa für Kopftuch tragende Staatsanwältinnen oder Richterinnen?

Essen: Grundsätzlich gilt das auch dort. Die Rechtsprechung ist jedoch ein noch sensiblerer Bereich als die Schule, weil ein Gerichtsurteil stark und nachhaltig in das Leben eines Angeklagten eingreift. Darum scheint mir ein Verbot von religiösen Symbolen bei der Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten in diesem Bereich nachvollziehbar.

© KNA

Beitragsbild: megapixel.click – betexion – photos for free via Pixabay

Über den Autor
Teilen

Aktuelle Nachrichten

  • Der Islam vor der Reformation?
  • Ramadan-Wünsche vom Vatikan: „Zeugen der Hoffnung“
  • Rheinland-Pfalz setzt Zielvereinbarung mit Ditib fort
  • Gewalt gegen Muslime in Myanmar – Zeichen der Solidarität
  • Lob und Kritik für Bericht zur weltweiten Religionsfreiheit
  • Kairo feuert erstmals seit 30 Jahren Ramadan-Kanone ab
  • Israel kappt Lautsprecher an Al-Aksa-Moschee

Themen

AfD Al-Azhar-Universität Antisemitismus Berlin CDU Christen Christentum Deutsche Bischofskonferenz Deutschland Dialog Ditib Europa Flüchtlinge Frieden Integration Interreligiöser Dialog Irak Islam Islamischer Staat Islamismus Islamverbände Israel Jerusalem Kirche Kopftuch Kopftuchverbot Menschenrechte Moschee Muslime Myanmar NRW Papst Papst Franziskus Politik Ramadan Religion Religionen Religionsfreiheit Rohingya Syrien Terrorismus Türkei Vatikan Zentralrat der Muslime Ägypten

»Mit Klugheit und Liebe« (NA 2) ist die Übersetzung des Arabischen in unserem Logo und umschreibt die Haltung der katholischen Kirche im interreligiösen Dialog.

Anfahrt

CIBEDO Aktuelles

Ramadan-Wünsche vom Vatikan: "Zeugen der Hoffnung"
17. Apr 2021
CIBEDO-Beiträge 1/2021
14. Apr 2021

Nachrichten

Der Islam vor der Reformation?
17. Apr 2021
Rheinland-Pfalz setzt Zielvereinbarung mit Ditib fort
17. Apr 2021

Kontakt

Telefon: +49 69 726491 // E-Mail: info [at] cibedo [punkt] de
Copyright © 2020 Christlich-Islamischer Dialog - CIBEDO e. V. Alle Rechte vorbehalten.