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Hessen vor erneuter Kooperation mit Ditib bei Islamunterricht

29. Juni 2022
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Wiesbaden/Frankfurt (KNA) Die hessische Landesregierung bereitet eine Wiederaufnahme des islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit dem Moscheeverband Ditib vor. Das teilte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden mit. Grund sei der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Mai, wonach die derzeitige Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit dem Moscheeverband Ditib in Hessen rechtswidrig ist.

„Wir respektieren die Entscheidungen der Gerichte, die den von uns beschrittenen Weg, den Unterricht in Zusammenarbeit mit Ditib nur auszusetzen und nicht zu widerrufen, für nicht rechtens erklärt haben“, erklärte Lorz. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden bestätigt. „Nichtsdestotrotz haben wir unverändert Zweifel, ob Ditib Hessen hinreichend unabhängig vom türkischen Staat ist. Deshalb werden wir den Unterricht eng mit Unterrichtsbesuchen begleiten“, betonte der Minister.

Lorz verwies auf eine wissenschaftliche Einschätzung von 2019, wonach eine hinreichende Unabhängigkeit vom türkischen Staat nicht gegeben sei. „Weil jedoch seit der letzten Begutachtung einige Zeit vergangen ist, werden wir nun wieder externe Expertise einholen“, kündigte Lorz an. Auf dieser Basis sei dann zu entscheiden, ob der aus dem Jahr 2012 stammende Bescheid zur Einrichtung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit Ditib Hessen durch das Land widerrufen werde. Dieser Einrichtungsbescheid bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit mit Ditib.

Die Landesregierung halte an dem Ziel fest, dass es auch für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens das Angebot eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts geben solle, so der Minister. Auch der zusätzlich bestehende und nicht bekenntnisorientierte Schulversuch „Islamunterricht“ werde im nächsten Schuljahr bis auf weiteres fortgesetzt.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte betont, das Land Hessen sei „nicht befugt gewesen, den seit dem Schuljahr 2013/2014 eingerichteten islamischen Religionsunterricht landesweit einzustellen“. Das Land Hessen hatte die Kooperation mit der Ditib nach sieben Jahren zum Ende des Schuljahres 2019/2020 beendet.

Ditib Hessen erklärte am Mittwoch in Frankfurt, man werde „die konstruktive Kooperationspartnerschaft und künftige Gestaltung einvernehmlich mit dem Hessischen Kultusministerium im Sinne der Schüler- und Elternschaft fortführen“. Die religionspädagogischen und didaktischen Bedürfnisse der muslimischen Schülerinnen und Schüler könnten „nur durch einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht gänzlich gestillt werden“. Der staatliche „Islamunterricht“ sei in dieser Hinsicht nicht ausreichend und verfassungsrechtlich bedenklich. Die vom Kultusministerium weiterhin vorgebrachten Zweifel an Ditib Hessen seien im Blick auf die „siebenjährige beanstandungs- und störungsfreie Schulpraxis des Religionsunterrichts“ nicht nachvollziehbar.

Aktenzeichen des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs: 7 A 1802/21.Z

© KNA

Beitragsbild: weisanjiang via pixabay.com

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